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„Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ Wenn Sie eine Pflegestufe haben und Ihre Pflegekraft, sei es ein Angehöriger oder eine ehrenamtlich tätige Person, krankheitsbedingt, urlaubsbedingt oder aus anderen Gründen verhindert ist die Pflege durchzuführen, haben Sie gegenüber der Pflegekasse den Anspruch auf eine Pflegevertretung für die Dauer von maximal 28 Tage im Jahr. Gern übernehmen wir für den Zeitraum, in dem Ihre Pflegekraft verhindert ist, die professionelle Pflege für Sie. Je nach vereinbartem Pflegeumfang, kann in Höhe des maximalen Höchstbetrages von bis zu 1.510,- Euro direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Ab dem Jahr 2012 max. 1.550,- Euro |
Pflegekreis Naffin GmbH Ihr ambulanter Pflegedienst
Torweg 86
Tel. : 030 - 375 88 1
88
Zertifiziert nach
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